Informationen zu den Rauchmelderpflichten - Testsieger: Ei Electronics ei650

Rauchmelder sind in der Brandschutzprävention längst etabliert und mittlerweile auch fast flächendeckend in der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland verankert. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die relevanten Informationen zum Thema Rauchmelder.

Auf einen Blick:

  • Lebensretter Rauchmelder
  • Rauchmelderpflicht und Fristen
  • Installation und Wartung
  • Empfehlung

Lebensretter Rauchmelder

Die Gefahren eines Brandes im Haushalt sind nicht zu unterschätzen: Vergessene Kerzen oder Bügeleisen, Fettbrände in der Küche, abgedeckte Lampen oder Heizlüfter – die Beispiele sind schier unzählig. Technische Defekte an Elektrogeräten sowie zündelnde Kinder stellen die häufigsten Ursachen für einen Brand im Haushalt dar. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob es sich um einen Alt- oder Neubau handelt. Hauptgefahrenquelle ist die leicht entzündliche Inneneinrichtung.

Besonders nachts geschehen die häufigsten Brandunfälle mit tödlichem Ausgang. Der Grund dafür: Während wir schlafen, nehmen wir keine Gerüche wahr. Der tödliche Rauch kann sich im Brandfall unbemerkt ausbreiten. Die gefährlichen Brandgase können dann sehr schnell den gesamten Wohnraum einnehmen und überlebenswichtige Fluchtwege regelrecht versperren. Dieser Rauch, der bereits in den ersten Minuten eines Feuers entsteht, fordert wesentlich mehr Opfer als das Feuer selbst und stellt die größte Gefahr dar.

Genau an diesem Punkt sind Rauchmelder so besonders wertvoll: Sie alarmieren uns rechtzeitig und verschaffen uns so die entscheidenden Minuten Vorsprung. Sie retten Leben.

Rauchmelderpflicht

Für die Rauchmelderpflicht gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, doch die meisten Bundesländer haben die Einbaupflicht für Rauchmelder bereits in die jeweilige Landesbauordnung aufgenommen. Für Neu- und Umbauten bereits vielerorts vor Jahren eingeführt, wird die Einbaupflicht nach und nach auch für den bestehenden Wohnraum erweitert.

Über die aktuelle Gesetzgebung und eventuelle Umsetzungsfristen können Sie sich in nachfolgender Tabelle informieren:

  Einbaupflicht für Neu- und Umbauten Übergangsfrist der Einbaupflicht in Bestandsbauten
Berlin In Planung In Planung
Brandenburg In Planung In Planung
Sachsen Derzeit keine Pflicht Derzeit keine Pflicht
Saarland Seit Juni 2004 In Planung
Thüringen Seit Jan. 2008 Bis 31. Dez. 2018
Mecklenburg-Vorpommern Seit Sept. 2006 Abgelaufen seit Ende 2009
Schleswig Holstein Seit Dez. 2004 Abgelaufen seit Ende 2010
Hamburg Seit Dez. 2005 Abgelaufen seit Ende 2010
Rheinland-Pfalz Seit Dez. 2003 Abgelaufen seit Juli 2012
Hessen Seit Mai 2005 Bis 31. Dez. 2014
Baden-Württemberg Seit Juli 2013 Bis 31. Dez. 2014
Sachsen-Anhalt Seit Dez. 2009 Bis 31. Dez. 2015
Bremen Seit Mai 2010 Bis 31. Dez. 2015
Niedersachsen Seit Nov. 2012 Bis 31. Dez. 2015
Nordrhein-Westfalen Seit April 2013 Bis 31. Dez. 2016
Bayern Seit Jan. 2013 Bis 31. Dez. 2017

Installation und Wartung

Die Landesbauverordnungen sehen grundsätzlich vor: Alle Schlafräume, Kinderzimmer und Flure sind mit jeweils mindestens einem Rauchmelder auszustatten.

Optional empfiehlt es sich, auch Wohn-, Arbeits- und Gästeräume durch Rauchmelder zu schützen. Besonders dann, wenn in diesen Räumlichkeiten eine Schlafgelegenheit vorgesehen ist.

Keine Notwendigkeit für Rauchmelder besteht hingegen in Küchen und Bädern. Wer auch hier auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf Rauchmelder zurückgreifen, deren Warnsignal sich kurzfristig stumm schalten lässt. Die Funktion der Stummschaltung setzt für eine gewisse Zeit die Sensibilität des Rauchmelders herab. So kann ein Fehlalarm bei „gewollter“ Rauchentwicklung (Kochen, Duschen) verhindert werden.

Da der Brandrauch nach oben steigt, gehören Rauchmelder an die Decke. Hierbei sollte man beachten, dass man eine maximale Deckenhöhe von 6 m nicht übersteigt und einen Mindestabstand von 0,5 m zu Wänden oder Einrichtungsgegenständen einhält. Der Rauchmelder sollte auch an Dachschrägen in möglichst waagerechter Position angebracht werden. Vermeiden Sie die Installation in der Nähe von Zugluft, sowie Luftschächten oder Klimaanlagen, da hier der Rauch abziehen kann. Der zu überwachende Raum sollte pro Rauchmelder maximal 60 m² groß sein. Die meisten Geräte sind dank Einlochmontage, Zweilochmontage oder Klebung sehr leicht zu montieren.

Die Wartung sollte gemäß Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch einmal jährlich. Nach 10 Jahren Betriebsdauer sollte jeder Rauchmelder ausgetauscht werden. Unser Tipp: Erwerben Sie einen Rauchmelder mit 10-Jahres-Batterie. So sparen Sie sich nervige und teure Batteriewechsel.

Rauchmelder retten Leben – und sollten in keinem Haushalt fehlen. Rüsten Sie noch heute nach!

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